Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts
Stand: 10.06.2019
Als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Zwölften Kapitels und des Dreizehnten Kapitels, Zweiter Abschnitt, gelten nicht der Aufenthalt in einer Einrichtung im Sinne von § 98 Abs. 2 und der auf richterlich angeordneter Freiheitsentziehung beruhende Aufenthalt in einer Vollzugsanstalt.
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Nach Gewicht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2024 – L 8 BL 1/20
- BSG, 12.12.2024 – B 9 BL 1/24 RBehindertenrecht - kein niedersächsisches Landesblindengeld bei direktem Zuzug in ein Pflegeheim aus einem anderen Bundesland - noch unvollständige Harmonisierung der Blindengeldgesetze der Länder - sozialgerichtliches Verfahren - irrevisibles Landesrecht - Auslegung - Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung - Verfassungsmäßigkeit - Freizügigkeit - Diskriminierungsverbot - GleichheitssatzZitiert von 3
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 – L 7 SO 2081/16Zitiert von 3
- BSG, 12.03.2026 – B 8 SO 4/25 R
- BSG, 24.03.2015 – B 8 SO 20/13 RSozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung - Erstattungsanspruch des vorläufig leistenden gegen den zuständigen Sozialhilfeträger - örtliche Zuständigkeit für stationäre Leistungen - letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung - Herberge am Einrichtungsort - Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthaltes - Vorverlagerung des Schutzes des EinrichtungsortesZitiert von 15
- BSG, 17.12.2014 – B 8 SO 19/13 RSozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung - örtliche Zuständigkeit - letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Aufnahme in die Einrichtung - Aufenthalt in einer der Einrichtung angeschlossenen Herberge - Anforderungen an die Vorverlagerung des Schutzes des EinrichtungsortesZitiert von 29
Zuletzt entschieden
- BSG, 30.10.2025 – B 8 SO 14/24 R(Sozialhilfe - Erstattungsanspruch des vorläufig leistenden gegen den zur Leistung verpflichteten Leistungsträger - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes Wohnen - zuletzt zuständiger Sozialhilfeträger - tatsächlicher Aufenthalt - vorübergehender Aufenthalt an einem anderen als dem bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort - analoge Anwendung des § 109 SGB 12)Zitiert von 1
- BSG, 24.07.2025 – B 8 SO 7/24 RSozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Einrichtungskette - UnterbrechungZitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2025 – L 2 SO 3054/24
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